CHINADIENST YANG
Lindenstrasse 26
08451 Crimmitschau
Service Hotline:
0049 3762 9478 947
Mo.-Fr. 9-18 Uhr
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Ist eine Sache geschehen, dann rede nicht darüber; es ist schwer, verschüttetes Wasser wieder zu sammeln. - Chinesische Weisheiten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reise- und Zahlungsbedingungen
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Chinadienst Yang den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisevermittlung zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht unsere Annahmeerklärung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von Chinadienst Yang. Wir halten uns an dieses Angebot jenach Reiseleistungsträger1-10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2 Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Prämie für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leisten Sie bitte mit Ihrer Anzahlung.
2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Die teilweise und/oder vollständige Zahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen. Der verbindliche Preis für Ihre gebuchte Reise steht in Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.\r\n
2.2 Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bei uns ausgehändigt bzw. versandt.
3 Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Chinadienst Yang und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Vereinbarung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Vermittler sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung müssen Sie diese Rechte bei uns geltend machen.
5 Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sollten Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, können wir als Ersatz eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2 In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
5.3 Die Höhe der Rücktrittspauschalen für (Einzel- und Gruppenreisende) für Flugpauschalreisen, Rundreisen und Eigenanreise gliedert sich, sofern nicht anders angegeben, wie folgt:
-- bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % -- ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 20 % -- ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % -- ab 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 45 % -- ab 07. Tag vor Reiseantritt 55 % -- 1 Tag vor Reiseantritt 65 % -- am Tag des Reiseantritts, bzw. bei Nichtantritt der Reise 80 %
5.4 Gebühren für bereits beantragte Visa und Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht erstattbar. Ausflüge Erstattungen für gebuchte und vor Ort stornierte bzw. nicht in Anspruch genommene Ausflüge können nicht gewährt werden.
5.5 Für Kreuzfahrten, Schienenkreuzfahrten, Theater- und Konzertveranstaltungen gelten ggf. andere Stornierungsgebühren. Bitte beachten Sie ev. abweichende Angaben in den Leistungsbeschreibungen zur Reise bzw. in Ihrer Reisebestätigung.
5.6 Umbuchung\r\nUmbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den o.a. Bedingungen und nachfolgender Neubuchung, sofern verfügbar, möglich. Bei geringfügigen Änderungen (z.B. Abreiseort) bis 30 Tage vor Reiseantritt, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 26,- pro Person. Bei Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt werden die entsprechend anfallenden Kosten z.B. für Neuausstellung der Reiseunterlagen in Rechnung gestellt.
5.7 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b. bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.\r\n
c. bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass uns im Falle der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazuführenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. \r\n
8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
8.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.3 Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen gehen Mehrkosten zu Ihren Lasten.
9 Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wir haften als Reisevermittler für -- die gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung, -- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, -- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben, -- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. -- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.2 Wird eine Beförderung im Linienverkehr (z.B. Flug, Schiff, Eisenbahn etc.) erbracht und hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens ausgestellt, werden wir insoweit lediglich vermittelnd tätig. Wir haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung dieser Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und als solche gekennzeichnet sind, haften wir nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
10 Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist. Der Reisende schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.
10.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11 Beschränkung der Haftung; Verjährung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung\r\nSchadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf EUR 300,- beschränkt; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
11.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen bei einer unserer örtlichen Agenturen oder bei einem anderen Vermittler gebucht werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theater-, Konzert-, Kongressveranstaltungen etc.) haften wir nicht.
11.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach den USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.6 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
11.7 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns in Bad Vilbel geltend machen. Für die Einhaltung der Frist ist dann das Datum des Posteingangsstempels entscheidend. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
11.8 Diese Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren nach den §§ 651 c bis 651 f BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen zwischen dem Reisenden und uns über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12 Mitwirkungspflicht
12.1 Beachten Sie bitte, dass Sie bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
12.2 Sollten Sie Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit dem von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen, so sind Sie verpflichtet, sich sofort an unsere örtliche Agentur-Reiseleitung zu wenden (siehe Reiseunterlagen); diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sofern Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.3 Unsere örtliche Agentur-Reiseleitung ist nicht befugt, Beanstandungen zu bestätigen bzw. Ansprüche anzuerkennen.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir unterrichten Sie vor Reiseantritt über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen. Unsere Informationen gelten ausschließlich für Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Wir haften nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
13.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren sollte. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen insbesondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13.4 Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung aller für Ihre Reise erforderlichen Formalitäten und Vorschriften selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, insbesondere auch die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14 Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Reise-Krankenversicherung bzw. eines Komplettschutz-Paketes.
15 Allgemeine Bestimmungen
15.1 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. 15.2 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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